Nutzungsbedingungen für Kommunikationsmittel der Ausgleichsagentur GmbH und MoorFutures®
Die Ausgleichsagentur GmbH räumt ihren Kund*innen das Recht ein, das Logo der Ausgleichsagentur GmbH und MoorFutures® in ihrer internen und externen Kommunikation zu verwenden. Dies umfasst unter anderem die Nutzung auf Webseiten, in sozialen Medien, in Präsentationen und in sonstigen Werbemaßnahmen.
1. Abstimmungspflicht und Zustimmung
Die einzelnen Werbemaßnahmen sind vorab mit der Ausgleichsagentur GmbH abzustimmen und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung. Jede Nutzung, sowohl intern gegenüber Mitarbeiter*innen als auch extern gegenüber Dritten, muss mit der Ausgleichsagentur abgestimmt werden.
2. Einhaltung der CI-Richtlinien
Der/Die Käufer*in verpflichtet sich zur Einhaltung der CI-Richtlinien der Ausgleichsagentur GmbH. Dies betrifft sowohl die optische Gestaltung (Logo, Farben, etc.) als auch die korrekte inhaltliche Darstellung der Marke MoorFutures®.
3. Bereitstellung und Nutzung der Logos und Materialien
Die Logos werden in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Die Ausgleichsagentur stellt zusätzlich Foto- und Film und Präsentationsmaterialien bereit, die ohne weitere Nutzungsgebühren verwendet werden dürfen. Es ist jedoch bei jeder Verwendung erforderlich, die Bildrechte ordnungsgemäß anzugeben.
4. Änderungen an Logos und Materialien
Es ist nicht gestattet, das Logo, Bild- oder Videomaterial sowie andere bereitgestellte Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Ausgleichsagentur GmbH in irgendeiner Weise zu verändern. Dies schließt Änderungen an Farben, Formen, Größenverhältnissen oder sonstigen gestalterischen Elementen ein.
5. Kontakt für Abstimmungen
Für die Abstimmung zur Nutzung der Logos und Materialien sowie zur Einholung der Zustimmung wenden Sie sich bitte an:
Karen Marggraf
Marketing und Vertrieb MoorFutures
info@moorfutures-sh.de
